Projekt Nullungsverordnung

Kontakt: 
kontakt@ameisgasse.info

 

      Ausgangssituation:

Bei der Eigentümerversammlung am 28.10.2004 (siehe Protokoll)
(der ersten seit mehreren Jahren!) wurden unter anderem unter
Punkt 3 erhebliche Instandhaltungskosten auf Grund von Arbeiten
laut der Nullungsverordnung (Elektrotechnikgesetz) angekündigt.

Derzeitige Situation (Oktober 2005):

Das ÖSW erklärt nach Rückfrage bei der Innung, dass derzeit keine Elektroarbeiten aufgrund der Nullungsverordnung in unserer Wohnhausanlage erforderlich sind.

Selbstverständlich ist die Hausgemeinschaft daran interessiert, dass die Elektroinstallationen der Wohnausanlage keine Sicherheitsmängel aufweisen. Es wurde daher mit dem ÖSW vereinbart, eine Begehung gemeinsam mit einem konzessionierten Elektriker und Interessensvertretern durchzuführen um etwaige Sicherheitsmängel aufzuzeigen und einer Sanierung zuzuführen. 

Nachtrag 2008:

Leider konnte diese Begehung nicht mehr mit dem ÖSW durchgeführt werden und sollte demnächst mit der Hausverwaltung Rosenberger stattfinden.


Bisher unternommenen Schritte:

Mitarbeiter zu diesem Thema:
Hr. Bürgmann

top 1) 28.10.2004 mündlicher Einspruch bei der Hausversammlung. 
Hr. Bürgmann hat Herrn Schnaitt (ÖSW) mitgeteilt, dass er  in Kenntnis der Rechtslage aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit keine Notwendigkeiten für diese Arbeiten sieht und hat ihn ersucht, ihm Unterlagen (Hausbefund, Anbot des Elektrikers) zu schicken.

top 2) 2.11.2004 Urgenz per e-mail an Herrn Schnaitt ÖSW.

top 3) 15.12.2004 2. Urgenz per e-mail an Herrn Schnaitt ÖSW.

top 4) 15.12.2004 Antwort Herr Schnaitt, er wird Hausbefund senden

top 5) 11.1.2005 Hausbefunde für Steigenhausverteiler und Steigleitungen per Post erhalten

top 6) 19.1.2005 Stellungnahme von Herrn Bürgmann per e-mail an Herrn Schnaitt, mit anschließendem Telefongespräch:

Herr Schnaitt nimmt zur Kenntnis, das die Hausbefunde und die aktuelle Vorschriftenlage keine großräumigen Sanierungsarbeiten an den Elektroinstallationen unserer Wohnhausanlage (speziell Stiegenhausverteiler) notwendig machen.

Die Anlage wurde wie in Österreich vorgeschrieben nach den bei der Planung und Errichtung geltenden Vorschriften erstellt. Bei Neubauten oder großen Umbauarbeiten an bestehenden Anlagen müssen die jeweils aktuell geltenden Vorschriften erfüllt werden.
In Betrieb befindliche Anlagen müssen nicht laufend den neuesten Vorschriften angepasst werden, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechende Gesetzte verlangt wird
(wie z.B. derzeit bei Aufzügen!) 
Der vielzitierte Termin für die Umsetzung der Nullungsverordnung betrifft Neubauten die jetzt errichtet werden und ansonsten hauptsächlich das EVU (=Fa. Wienstrom) als Netzbetreiber.

Es ist möglich, dass kleinere Instandhaltungsarbeiten notwendig bzw. sinnvoll sind, ansonsten hat die Nullungsverordnung keine besonderen Auswirkung auf unsere Elektroinstallationen.

Das Gleiche gilt auch für die Elektroinstallationen innerhalb der Wohnungen!

Lassen sie sich keinesfalls von einem Elektriker zu einer kompletten Erneuerung ihrer Elektroinstallation in der Wohnung (z.B.Verteiler) überreden, sofern sie das nicht selbst wollen. Nur wenn sie wegen Neuübernahme oder Umbau weiträumige Änderungen der Elektroinstallation geplant haben, sind die aktuell geltenden Vorschriften zu erfüllen.

top 7) 20.8.2005 Herr Bürgmann schickt alle Unterlagen nochmals per e-mail an Fr. Kail.

top 6) 3.10.2005 Das ÖSW erklärt nach Rückfrage bei der Innung, dass derzeit keine Elektroarbeiten aufgrund der Nullungsverordnung in unserer Wohnhausanlage erforderlich sind.
Stellungnahme der Innung