Derzeitige Situation (Oktober 2005):
Das ÖSW erklärt nach Rückfrage bei der Innung,
dass derzeit keine Elektroarbeiten aufgrund der
Nullungsverordnung in unserer Wohnhausanlage erforderlich
sind.
Selbstverständlich ist die Hausgemeinschaft daran
interessiert, dass die Elektroinstallationen der
Wohnausanlage keine Sicherheitsmängel aufweisen. Es wurde
daher mit dem ÖSW vereinbart, eine Begehung gemeinsam mit
einem konzessionierten Elektriker und Interessensvertretern
durchzuführen um etwaige Sicherheitsmängel aufzuzeigen und
einer Sanierung zuzuführen.
Nachtrag 2008:
Leider konnte diese Begehung nicht mehr mit dem ÖSW
durchgeführt werden und sollte demnächst mit der
Hausverwaltung Rosenberger stattfinden.
Bisher unternommenen Schritte:
Mitarbeiter zu diesem
Thema:
Hr. Bürgmann
1) 28.10.2004 mündlicher Einspruch bei der Hausversammlung.
Hr. Bürgmann hat Herrn Schnaitt (ÖSW) mitgeteilt, dass er
in Kenntnis der
Rechtslage aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit keine Notwendigkeiten für diese Arbeiten sieht und hat
ihn ersucht, ihm Unterlagen (Hausbefund, Anbot des
Elektrikers) zu schicken.
2) 2.11.2004 Urgenz
per e-mail an Herrn Schnaitt ÖSW.
3) 15.12.2004 2.
Urgenz per e-mail an Herrn Schnaitt ÖSW.
4) 15.12.2004 Antwort
Herr Schnaitt, er wird Hausbefund senden
5) 11.1.2005 Hausbefunde für Steigenhausverteiler und
Steigleitungen per Post erhalten
6) 19.1.2005 Stellungnahme
von Herrn Bürgmann per e-mail an Herrn Schnaitt,
mit anschließendem Telefongespräch:
Herr Schnaitt nimmt
zur Kenntnis, das die Hausbefunde und die aktuelle
Vorschriftenlage keine großräumigen Sanierungsarbeiten
an den Elektroinstallationen unserer Wohnhausanlage
(speziell Stiegenhausverteiler) notwendig machen. Die
Anlage wurde wie in Österreich vorgeschrieben nach den
bei der Planung und Errichtung geltenden Vorschriften
erstellt. Bei Neubauten oder großen Umbauarbeiten an
bestehenden Anlagen müssen die jeweils aktuell geltenden
Vorschriften erfüllt werden.
In Betrieb befindliche Anlagen müssen nicht laufend den
neuesten Vorschriften angepasst werden, sofern dies nicht
ausdrücklich durch entsprechende Gesetzte verlangt wird
(wie z.B. derzeit bei Aufzügen!)
Der vielzitierte Termin
für die Umsetzung der Nullungsverordnung betrifft Neubauten
die jetzt errichtet werden und ansonsten hauptsächlich das
EVU (=Fa. Wienstrom) als Netzbetreiber. Es ist möglich, dass kleinere
Instandhaltungsarbeiten notwendig bzw. sinnvoll sind,
ansonsten hat die Nullungsverordnung keine besonderen
Auswirkung auf unsere Elektroinstallationen. Das Gleiche
gilt auch für die Elektroinstallationen innerhalb der
Wohnungen! Lassen sie sich keinesfalls von einem
Elektriker zu einer kompletten Erneuerung ihrer
Elektroinstallation in der Wohnung (z.B.Verteiler)
überreden, sofern sie das nicht selbst wollen. Nur wenn sie
wegen Neuübernahme oder Umbau weiträumige Änderungen
der Elektroinstallation geplant haben, sind die aktuell
geltenden Vorschriften zu erfüllen.
7) 20.8.2005 Herr Bürgmann schickt alle Unterlagen
nochmals per e-mail an Fr. Kail.
6) 3.10.2005 Das ÖSW erklärt nach Rückfrage bei der
Innung, dass derzeit keine Elektroarbeiten aufgrund der
Nullungsverordnung in unserer Wohnhausanlage erforderlich
sind.
Stellungnahme
der Innung
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