Wohnungseigentümerversammlung:
Wie auch schon aus den Aussendungen der Hausverwaltung
entnommen werden kann, kam für die Dachsanierung mit
55,8% Ja-Stimmen eine Mehrheit und für die
Vollwärmeschutzfassade mit nur 47,2% Ja-Stimmen keine
Mehrheit zustande.
Hier noch einmal das Protokoll der Versammlung
zum Download.
Information der Hausverwaltung:
Sehr geehrte Eigentümer!
Letzte Woche habe ich mehrere Telefonate mit Eigentümern bezüglich der Sanierung der Feuermauer geführt und ist der Stand folgender:
Die Abstimmung ergab, dass für die Anbringung einer Vollwärmeschutzfassade keine Mehrheit zustande kam.
Die Abstimmungen habe ich deshalb getrennt ausgeschrieben, weil es aus meiner Sicht zwei verschiedene Dinge sind, ein reparaturbedürftiges Dach samt Vordächern und Terrassen zu sanieren oder auf der anderen Seite den Kostenvorteil eines aufzustellenden Schutzgerüstes zu nutzen und quasi in einem eine Vollwärmeschutzfassade anzubringen.
Darüber hinaus war ich von niemanden derart unterrichtet, dass es bereits seit Jahren zumindest die eine oder andere Unstimmigkeit mit dem Nachbarliegenschaftseigentümer gibt. Mir war lediglich bekannt, dass es ein Tanzcafe am Dach des Hauses der Nachbarliegenschaft gab, welches heute nicht mehr besteht und dass es Lärmprobleme mit der Waschanlage gibt.
Daher war für mich die Abstimmung klar und unmissverständlich formuliert und hat es ebenso ein klares Ergebnis gegeben, welches ich als Verwalter des Hauses zu akzeptieren habe.
Auf der anderen Seite sind Fragen nach dem Zustand der Fassade aufgetaucht, welche ich nach Gerüstung der Fassade vom Baumeister prüfen lasse (es sind Verputzblasen und Risse zu sehen). Diese müssen jedenfalls saniert werden.
Was die Vollwärmeschutzfassade betrifft, habe ich bei der Investition von ca € 13.000,00 den Vorschlag gemacht, dass sich die betroffenen 4 Eigentümer diese Kosten vorab teilen und ich die Kostentragung nochmals bei einer Eigentümerversammlung vorlege. Ich halte diesen Vorschlag nicht für unseriös.
Ich habe nächste Woche einen Termin mit dem Nachbarliegenschaftseigentümer und werde bis Ende nächster Woche wissen, in welchem Zustand die Fassade tatsächlich ist.
Danach werden wir weitersehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Alois Rosenberger
Information zum Thema Fenstersanierung:
Sehr oft tritt die Frage auf, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche für Instandhaltung und damit für die Auswechslung der Fenster zuständig ist oder nicht.
Ich übermittle Ihnen den Auszug des Wohnungseigentumsvertrages für Ihre Dokumente und darf Sie auf den Punkt IV des Vertrages verweisen, wo auf Seite 4 zweiter Absatz festgelegt ist, dass Schäden an den äußeren Fenstern und Türen als Hausschäden zu gelten haben. Aus diesem Grund sind Fenster jedenfalls von der Wohnungseigentümergemeinschaft instand zu halten.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Mag. Alois Rosenberger
Auszug
aus dem Wohnungseigentumsvertrag
Lüftungsventilatoren:
Heute wurden in der Stiege 5 die Ventilatoren
getauscht. Diesmal hat zumindest bei mir alles
funktioniert: Schriftliche Verständigung mit Terminplan,
problemloser und ordentlicher Austausch, augenscheinlich
gute neue Ventilatoren.
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Die Interessensvertreter der Eigentümer der Wohnhausanlage 1140 Ameisgasse 53-57
Ersteller: Peter Bürgmann
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