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Betrifft eventuellen Hausverwalterwechsel

Aufgrund wachsender Unzufriedenheit mit der Arbeit unserer Hausverwaltung ÖSW prüft das Arbeitsteam der Eigentümervertreter derzeit die Möglichkeit eines Hausverwalterwechsels.

Nach Einsicht etlicher Kaufverträge hat sich gezeigt, dass eine 30-jährige Bindung an das ÖSW im Vertragstext beinhaltet ist.
Jedoch sieht das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) 2002 § 21 ff vor, dass Verwalterverträge mit mehr als 3-jähriger Laufzeit durch die Eigentümergemeinschaft ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden kann.
Lt. Motivenbericht zum § 21 WEG 2002 wurde für die Neuregelung des § 21 bewusst keine Übergangsbestimmung geschaffen, so dass das neue Recht auch für alte Verträge gilt.

Wie ist die Vorgangsweise:

1. Umlaufbeschluss über einen Wechsel der Hausverwaltung 
Es bedarf einer nachweislichen Verständigung (Unterschrift) aller Miteigentümer.

2. Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
(durch Aushang bzw. Anschreiben nicht erreichter Miteigentümer)

3. Bei Erreichen einer absoluten Mehrheit nach Grundbuchanteilen und bei Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist schriftl. Kündigung der Hausverwaltung (ÖSW).

4. Parallel dazu: Bestellung einer neuen Hausverwaltung

In den nächsten Tagen werden Teammitglieder von Tür zu Tür gehen und Ihre Meinung zu einem ev. Wechsel der Hausverwaltung schriftlich einholen.

Zusätzlich werden Sie befragt, ob Sie mit der ev. Bestellung der vorgeschlagenen Hausverwaltung einverstanden sind.

Wir bitten um Ihre Mithilfe!
Das Team der Eigentümervertreter

Diese Information wurde auch am 3. Juli 2007 in allen Stiegenhäusern ausgehängt.


Einladung des Österr. Siedlungswerkes

Aufgrund des Gespräches der Interessensvertreter mit Frau Dr. Fahrngruber am 19.6.2007 wurde uns seitens des ÖSW ein Gesprächstermin mit Herrn Prokurist Fritsche angeboten.

Dieses Gespräch fand am 9.Juli 2007 statt. Das Österreichische Siedlungswerk hat sich offensichtlich die vom Team der Interessensvertreter vorgebrachten Beschwerden zu Herzen genommen und eine Verbesserung der Zusammenarbeit in Form von regelmäßigen, monatlichen Begehungen der Anlage durch Herrn Prok. Fritsche und Herrn Ing. Berwein gemeinsam mit Mitgliedern des Teams und einer quartalsmäßigen Teilnahme von Frau Dr. Fahrngruber an den Teamsitzungen, sowie einer Preisreduktion der Verwaltungskosten um 15% angeboten.

Im weiteren Verlaufe des Gesprächs wurden noch einige offene Fragen zu Abrechnung vorgebracht, die nicht sofort beantwortet werden konnten. Eine Klärung wurde uns zugesichert. Ebenso wurde das Thema Nullungsverordnung und Aufzüge hinsichtlich Betriebssicherheit besprochen. Es wurde eine Begehung der Anlage durch einen konzessionierten Elektriker gemeinsam mit dem ÖSW und Mitgliedern des Teams beschlossen. 

Wir haben das ÖSW dahingehend informiert, dass sämtliche bei uns vorliegende Angebote anderer Hausverwaltungen deutlich günstiger sind. Als Zielsetzung haben wir eine Reduktion der Verwaltungskosten um 25% und den Wegfall der Verwaltungskosten für Garagen vorgeschlagen.

 Herr Prok. Fritsche sagte uns eine Stellungnahme des ÖSW noch in dieser Woche zu.


Die Entscheidung aller Wohnungseigentümer wird daher dahingehend zu treffen sein:

  • können die vom ÖSW vorgeschlagenen Maßnahmen glaubwürdig zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation beitragen bzw. lässt der noch bekannt zu gebende Preisnachlass einen Verbleib beim ÖSW sinnvoll erscheinen?

  • oder ist nach jahrelanger Unzufriedenheit der Weg zu einer neuen Hausverwaltung trotz allem der bessere?

Als Entscheidungshilfe werden bei der Abstimmung weitere Detailinformationen bereitgestellt. 


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Für den Inhalt verantwortlich:
Die Interessensvertreter der Eigentümer der Wohnhausanlage 1140 Ameisgasse 53-57
Ersteller: Peter Bürgmann