Betrifft eventuellen Hausverwalterwechsel
Aufgrund wachsender Unzufriedenheit mit der Arbeit unserer Hausverwaltung ÖSW prüft das Arbeitsteam der Eigentümervertreter derzeit die Möglichkeit eines
Hausverwalterwechsels.
Nach Einsicht etlicher Kaufverträge hat sich gezeigt, dass eine 30-jährige Bindung an das ÖSW im Vertragstext beinhaltet ist.
Jedoch sieht das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) 2002 § 21 ff vor, dass Verwalterverträge mit mehr als 3-jähriger Laufzeit durch die Eigentümergemeinschaft ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden kann.
Lt. Motivenbericht zum § 21 WEG 2002 wurde für die Neuregelung des § 21 bewusst keine Übergangsbestimmung geschaffen, so dass das neue Recht auch für alte Verträge gilt.
Wie ist die Vorgangsweise:
1. Umlaufbeschluss über einen Wechsel der Hausverwaltung
Es bedarf einer nachweislichen Verständigung (Unterschrift) aller Miteigentümer.
2. Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
(durch Aushang bzw. Anschreiben nicht erreichter Miteigentümer)
3. Bei Erreichen einer absoluten Mehrheit nach Grundbuchanteilen und bei Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist schriftl. Kündigung der Hausverwaltung (ÖSW).
4. Parallel dazu: Bestellung einer neuen Hausverwaltung
In den nächsten Tagen werden Teammitglieder von Tür zu Tür gehen und Ihre Meinung zu einem ev. Wechsel der Hausverwaltung schriftlich einholen.
Zusätzlich werden Sie befragt, ob Sie mit der ev. Bestellung der vorgeschlagenen Hausverwaltung einverstanden sind.
Wir bitten um Ihre Mithilfe!
Das Team der Eigentümervertreter
Diese Information wurde auch am 3. Juli 2007 in allen
Stiegenhäusern ausgehängt.
Einladung des Österr. Siedlungswerkes
Aufgrund des Gespräches der Interessensvertreter mit
Frau Dr. Fahrngruber am 19.6.2007 wurde uns seitens des
ÖSW ein Gesprächstermin mit Herrn Prokurist Fritsche
angeboten.
Dieses Gespräch fand am 9.Juli 2007 statt. Das
Österreichische Siedlungswerk hat sich offensichtlich die
vom Team der Interessensvertreter vorgebrachten
Beschwerden zu Herzen genommen und eine Verbesserung der
Zusammenarbeit in Form von regelmäßigen, monatlichen
Begehungen der Anlage durch Herrn Prok. Fritsche und Herrn
Ing. Berwein gemeinsam mit Mitgliedern des Teams und einer
quartalsmäßigen Teilnahme von Frau Dr. Fahrngruber an den
Teamsitzungen, sowie einer Preisreduktion der
Verwaltungskosten um 15% angeboten.
Im weiteren Verlaufe des Gesprächs wurden noch einige
offene Fragen zu Abrechnung vorgebracht, die nicht sofort
beantwortet werden konnten. Eine Klärung wurde uns
zugesichert. Ebenso wurde das Thema Nullungsverordnung und
Aufzüge hinsichtlich Betriebssicherheit besprochen. Es
wurde eine Begehung der Anlage durch einen
konzessionierten Elektriker gemeinsam mit dem ÖSW und
Mitgliedern des Teams beschlossen.
Wir haben das ÖSW dahingehend informiert, dass
sämtliche bei uns vorliegende Angebote anderer
Hausverwaltungen deutlich günstiger sind. Als Zielsetzung
haben wir eine Reduktion der Verwaltungskosten um 25% und
den Wegfall der Verwaltungskosten für Garagen
vorgeschlagen.
Herr Prok. Fritsche sagte uns eine Stellungnahme
des ÖSW noch in dieser Woche zu.
Die Entscheidung aller Wohnungseigentümer wird daher
dahingehend zu treffen sein:
-
können die vom ÖSW vorgeschlagenen Maßnahmen
glaubwürdig zu einer nachhaltigen Verbesserung der
Situation beitragen bzw. lässt der noch bekannt zu
gebende Preisnachlass einen Verbleib beim ÖSW
sinnvoll erscheinen?
-
oder ist nach jahrelanger Unzufriedenheit der Weg
zu einer neuen Hausverwaltung trotz allem der bessere?
Als Entscheidungshilfe werden bei der Abstimmung
weitere Detailinformationen bereitgestellt.
bisherige Titelseiten
Für den Inhalt verantwortlich:
Die Interessensvertreter der Eigentümer der Wohnhausanlage 1140 Ameisgasse 53-57
Ersteller: Peter Bürgmann
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